Im Regelfall können Sie Ihren Leistungsnachweis aus TUMonline direkt beim BAfög-Amt einreichen. Sie brauchen nur in Sonderfällen in meine Sprechstunde zu kommen. Die genauen Regelungen finden Sie hier.

Informationsmaterial und Formulare zur Beantragung von Bafög bekommen Sie am Infopoint der Fakultät.

Corona-Krise

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise (Anträge, Belege und möglichen Fristverschiebungen) des BAföG-Amtes:

https://www.studentenwerk-muenchen.de/finanzierung/bafoeg-faq/

Derzeit bitten wir Sie Dokumente (Formular und Leistungsnachweis) via Mail in PDF-Form an uns weiterzuleiten, da ein Besuch vor Ort nicht zulässig ist. 

Wenn Sie die für das Formblatt 5 notwendigen ECTS nicht vorweisen können, dann müssen wir das Dokument dementsprechend negativ bescheiden. Sie müssen dann lediglich bei der Übermittlung an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in beim Bafög-Amt einen Satz ergänzen wie „Corona-bedingt konnten die notwendigen Leistungen nicht in vollem Umfang erbracht werden“. Sie erhalten dann automatisch eine Verlängerung für ein Semester.

Hintergrund ist der folgende: Die Studienfortschrittskontrolle für Studierende, die im Sommersemester 2020 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, wurde pauschal um ein Semester nach hinten verschoben, und alle Studierenden haben am Ende des Sommersemesters automatisch eine Fristverlängerung erhalten.